Für den Besuch in unserer Praxis gelten während der Corona-Pandemie für alle folgende Regeln:

Allgemein:Wenn bei Ihnen grippeähnliche Krankheitszeichen, wie Abgeschlagenheit, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen oder Fieber, bestehen: Bitte kontaktieren Sie uns unbedingt vorher telefonisch oder per E-Mail, bevor Sie in die Praxis kommen!

Maskenpflicht (FFP2) – aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes – gilt nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen. Sprich: bei uns! 

  • Denken Sie bitte an Ihren eigenen Mundschutz. Ohne dürfen Sie die Praxis nicht betreten.
  • Maskenpflicht gilt für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, versuchen wir möglichst viele Kontakte per Video-Sprechstunde durchzuführen. 

Bleiben Sie gesund!